Der Stiftungsrat hält seine Sitzungen in der Regel dreimal jährlich in den Monaten März, Juli/August und November ab. Die nächste Eingabefrist wird auf dieser Website publiziert.
Bewilligung und Ablehnung von Gesuchen erfolgen ohne Begründung. Sie stellen kein Qualitätsurteil dar.
Gesuchen ist in jedem Falle ein detailliertes Budget sowie ein Finanzierungsplan und eine Liste weiterer potentieller Geldgeber beizulegen.
Es werden keine Jahresprogramme und betrieblichen Aufwendungen unterstützt. Gesuche sind für einen ausgewiesenen künstlerischen Beitrag (Ausstellung, Künstlerbuch, Werkproduktion, Komposition) einzureichen.
Wird ein Buch oder eine Ausstellung nicht innerhalb von zwei Jahren ab Einreichung des Gesuchs realisiert, ist der Beitrag an die Stiftung zu retournieren.
Gesuche um Deckung bereits eingegangener Verpflichtungen (Schulden) werden in der Regel nicht entgegengenommen.
Gesuche, die dem Stiftungszweck oder den vorliegenden Richtlinien offensichtlich nicht entsprechen, werden dem Stiftungsrat nicht vorgelegt, sondern präsidialiter abgelehnt.